Mittlerweile kann man fast alles versichern: Handy, Fahrrad, Brille, Reisegepäck – internationale Popstars versichern sogar bestimmte Körperteile. Über die Notwendigkeit kann man sich streiten. Andere Policen hingegen sind sogar Pflicht, darunter zum Beispiel die Krankenversicherung. Eine Privathaftpflicht ist dringend zu empfehlen. In gewissen Berufsgruppen ist zudem eine Risikolebensversicherung unabdingbar; diese kann sogar teilweise von der Steuer abgesetzt werden.
Doch was passiert eigentlich, wenn Schlagerstars, die Arenen füllen, Konzerte absagen müssen? Wer bleibt auf den Millionenschäden sitzen?
Erst kürzlich gab Vanessa Mai bekannt, dass ihre für 2019 geplante Tour „Schlager 2019 – Die Arena-Tour“ bis auf Weiteres verschoben werden muss. Der Grund macht viele Fans sauer. So erklärt Vanessa auf Facebook, sie befinde sich zurzeit in einem kreativen Schaffensprozess, bei dem viele neue Songs entstehen, für die sie mehr Zeit benötige. Die Tickets sollen erstattet werden.
Im Jahr 2018 musste Schlagerkönigin Helene Fischer zahlreiche Konzerte aufgrund eines hartnäckigen Infekts der oberen Atemwege absagen. Das kostet viel Geld, denn immerhin sind bei Konzerten in einer solchen Größenordnung diverse Parteien involviert. Neben der Künstlerin oder dem Künstler selbst, die ihre Gage nur dann erhalten, wenn sie tatsächlich auftreten, hängen noch Ticketdienstleister, die Tour-Crew, die Produktionsfirma, Merchandising-Verkäufer und viele mehr an dem geplatzten Deal. Je nach Größe der Veranstaltung entsteht so schnell ein Schaden im fünfstelligen Bereich. Im Fall von Helene Fischer, die insgesamt sieben Konzerte mit durchschnittlich 10.000 Besuchern pro Show absagen musste, vermutet der Versicherungsexperte Matthias Glesel sogar einen Verlust von 4,2 Millionen Euro. Wer kommt für den Schaden auf?
Wichtig ist, dass sich der Veranstalter versichert. Denn an ihm bleibt der Großteil der Ausgaben hängen. So kostet es Zeit und Personal, Ersatztermine zu finden. Veranstalter schließen eine Ausfallversicherung ab, die greift, wenn Veranstaltungen aufgrund von Wetter, Streiks, Personenausfall oder schlimmeren Gründen wie Attentaten oder Terroranschlägen ausfallen oder abgebrochen werden müssen. Dazu zählt eben auch der Krankheitsausfall wie Anfang 2018 bei Helene Fischer. Die Krankheit muss außer von einem Arzt auch von einem Gutachter bescheinigt werden. Dieser prüft zum Beispiel, ob der Arzt vertrauenswürdig ist und sogar, ob die Künstlerin oder der Künstler die Krankheit selbst verschuldet hat, weil sie beziehungsweise er nicht auf die Gesundheit geachtet hat.
Der Künstler oder die Künstlerin selbst muss sich eigentlich nicht absichern. Muss ein Konzert abgesagt werden, weil der Künstler beziehungsweise die Künstlerin erkrankt ist und ein Auftritt unmöglich ist, bestehen keine Schadenersatzansprüche. Allerdings werden auch keine Gagen gezahlt – und dagegen kann sich die Person absichern. Anders sieht es aus, wenn der Sänger oder die Sängerin selbst daran schuld ist, dass der Auftritt ausfallen muss. Denn dadurch kommt es zu einer Vertragsverletzung, und die Haftpflichtversicherung muss greifen.
Aber auch die Konzertbesucher sind Leidtragende. Sollten sie sich versichern? Wenn es nur um das Konzertticket geht, lohnt sich das nicht. Schließlich haftet der Veranstalter bei einem Konzertausfall und er muss sich darum kümmern, dass das Event zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt wird oder die Tickets zurückerstattet werden. Konzertbesucher allerdings, die für den Auftritt eine Reise auf sich nehmen und ein Hotelzimmer buchen, können sich mit einer Reiserücktritts- beziehungsweise Abbruchversicherung absichern.