Sie hat gewonnen. Im Gerichtsprozess gegen Kabarettist Christian Keltermann, der Anna-Carina Woitschack in seinem aktuellen Programm als „Schlagermatratze“ beschimpfte, fiel nun laut „BILD“ eine Entscheidung – zugunsten der Ex-Frau von Stefan Mross.
Anna-Carina Woitschack: Das entschied das Gericht
Gestern (27. Februar) entschied das Landgericht Hannover. Das Ergebnis: Anna-Carina Woitschack muss sich solche Beleidigungen wie die von Keltermann nicht gefallen lassen. Bei der Entscheidung, bei dem der Kabarettist laut „BILD“ selbst nicht anwesend gewesen sein soll, wurde festgelegt, dass ihm ab sofort verboten wurde, sich beleidigend über die Sängerin zu äußern. Ansonsten müsse er ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro zahlen.
Keltermann will in Berufung gehen
Anna-Carina Woitschack betonte gegenüber dem Blatt, dass sie die Beleidigungen als derart schlimm empfand, dass sie den Vorgang an ihren Anwalt gab. Christian Keltermann hingegen verlangt noch eine Aussprache mit der Gegenseite, er wolle in Berufung gehen. „Wenn wir als Kabarettisten so etwas nicht mehr sagen dürfen, können wir doch gleich unseren Laden dichtmachen“, sagte er „BILD“. Das Urteil ist zudem noch nicht rechtskräftig- ob hier nun also wirklich das letzte Wort gesprochen ist?