Im Davidstern-Skandal um Gil Ofarim, Sohn von Schlagerstar Abi Ofarim, spitzt sich die Eskalation zu: Dessen Anwaltsteam erklärt die vom Landgericht Leipzig zugelassene Anklage gegen ihren Mandanten für unwirksam!
Vorsitzender Richter soll befangen sein
Am 24. Oktober soll der auf sieben Verhandlungstage anberaumte Prozess am Landgericht Leipzig starten. Doch schon jetzt schenken sich Anklage- und Gegenseite nichts. In einer neuerlichen Erklärung der Verteidiger von Gil Ofarim wird behauptet, dass „der Vorsitzende Richter zu dem Zeitpunkt, als er über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen unseren Mandanten entschieden hat, aus gesetzlichen Gründen nicht an der Entscheidung über die Zulassung der Anklage“ hätte mitwirken dürfen. „Denn zu diesem Zeitpunkt war seitens der Verteidigung ein Befangenheitsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter anhängig, über das bis zum heutigen Tage noch nicht entschieden worden ist.“ Man habe den Vorsitzenden Richter erneut abgelehnt, „weil dieser in einer zweiten Stellungnahme angegeben hatte, er habe sinngemäß geäußert, sich in einem hochklassigen Hotel Antisemitismus schwer vorstellen zu können.“
Anwälte von Gil Ofarim ziehen Vergleich mit Opfern sexueller Belästigung
Um den Stein des Anstoßes zu verdeutlichen, heißt es weiter: „Mit dieser Aussage hat der Vorsitzende Richter aus objektiver Sicht bereits vor Prozessbeginn eine voreingenommene Meinung gebildet. Eine solche Aussage wäre vergleichbar dem Fall, dass eine Frau behauptet, Opfer sexueller Belästigung in einem Hotel geworden zu sein und der zuständige Richter bereits im Vorfeld äußern würde, dass er sich dies aufgrund der Preisklasse des Hotels nicht vorstellen könne.“ Dennoch habe der Vorsitzende Richter an dem Eröffnungsbeschluss mitgewirkt, zu einem Zeitpunkt, als über die Frage seiner Befangenheit den obigen Punkt betreffend noch nicht entschieden gewesen sei. Die Anwälte: „Damit ist der Eröffnungsbeschluss unwirksam. Das Hauptverfahren gilt juristisch weiterhin als noch nicht eröffnet!“
Wollen Richter Gil Ofarim öffentlich bloßstellen?
Damit nicht genug: „Der Angeklagte wie auch seine Verteidigung mussten von der – rechtswidrigen – Eröffnung des Hauptverfahrens aus der Presse erfahren“, heißt es weiter. „Es besteht der begründete Verdacht, dass der Vorsitzende versucht, den Angeklagten in der Öffentlichkeit bloßzustellen.“ Dem widersprach eine Pressesprecherin zuletzt am Freitag gegenüber Schlager.de. Eine rechtskonforme Zustellung habe es gegeben. Und sie bekräftigte gegenüber Schlager.de: „Stand jetzt: Zum anberaumten Prozessauftakt am 24. Oktober 2022 muss Gil Ofarim pünktlich um 09.00 Uhr erscheinen.“
Anwälte von Gil Ofarim können angeblich Beweise vorlegen
Schlager.de fragte Gil Ofarims Berliner Anwalt Markus Hennig: Lügt die 6. Strafkammer des Leipziger Landgerichts? Hennig: „Wir können beweisen, dass es eine Zustellung der Entscheidung über die Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens erst zwei Tage nach der Presseveröffentlichung des Landgerichts Leipzig gab.“ Schlager.de hat versucht, die Pressestelle des Landgericht Leipzig für eine Stellungnahme zu erreichen – vergeblich. Für die Verhandlung gegen Gil Ofarim, der als Angeklagter in einem Strafprozess automatisch selbst erscheinen muss, sind zunächst sieben Termine bis Ende November angesetzt. Etwa 20 Zeugen sollen aussagen.