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Ernst August von Hannover: Herbe Niederlage vor Gericht

Ernst August von Hannover hat seine Bewährungsstrafe angefochten. Bei seinem Berufungsverfahren war der Prinz jedoch nicht anwesend.

Ernst August von Hannover
Credit: © Getty Images

Ernst August von Hannover musste sich vor Gericht verantworten. Doch dort glänzt der Welfe lediglich mit Abwesenheit und ließ sich vor dem Oberlandesgericht in Linz von seinem Anwalt vertreten.  

Ernst August von Hannover taucht nicht vor Gericht auf

Eigentlich war der heutige Termin äußerst wichtig für Ernst August von Hannover. Trotzdem ließ sich der Welfe nicht blicken. Der 67-Jährige hatte sein Berufungsverfahren und wollte eigentlich um seine Freiheit kämpfen. Ernst August entschloss sich jedoch, dem Gericht lieber fernzubleiben. Laut „BILD“ wollte er ein Medienspektakel vermeiden und verfasst ein Schreiben an die Richterin: „Ich werde an der Verhandlung nicht teilnehmen, ich möchte ein weiteres Medienspektakel vermeiden und hoffe, dass Sie dafür Verständnis haben.“ 

Ernst August von Hannover muss Bewährungsstrafe absitzen

In dem Berufungsverfahren hat Ernst August seine Bewährungsstrafe von 10 Monaten angefochten. Diese Strafe wurde ihm nach einer seiner unzähligen Alkohol-Eskapaden aufgebrummt. Zum Leid des Welfen hat die Richterin beschlossen, die Bewährungsstrafe beizubehalten. Und es kommt noch dicker: Ernst August muss sogar die Gerichtskosten, die im Zusammenhang mit der Berufung entstanden sind, bezahlen. Vielleicht war es dem Welfen dieses Mal eine Lehre und er hält sich in Zukunft im Zaum.

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Ernst August von Hannover hat seine Bewährungsstrafe angefochten. Bei seinem Berufungsverfahren war der Prinz jedoch nicht anwesend.