Jetzt wird es ernst für Florian Silbereisen und sein Team! Nachdem kürzlich von einem Textdichter Strafanzeige gestellt wurde, weil sein Song unerlaubterweise für eine Silbereisen-Show umgeschrieben wurde, hat laut „Focus.de“ eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft nun das Ermittlungsverfahren bestätigt.
Songautor Diether Dehm ist gar nicht happy: Als er den Auftritt von Beatrice Egli und Florian Silbereisen beim „Schlagerabschied“ sah, schien er nicht gewusst zu haben, was auf ihn zukommt. Sein Titel „1000 und 1 Nacht“, damals gesungen von Klaus Lage, sollte eines der Highlights der Schlager-Show sein. Doch dann sangen die beiden Schlagerstars nicht „Erinnerst du dich, wir haben Indianer gespielt“, sondern sie texteten einfach um: „Erinnerst du dich, wir haben zusammen gespielt“. Ein Fauxpas, der jetzt richtig Ärger einbringt. Dehm postet bei Facebook, er habe Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzung gestellt. Er ist ordentlich sauer: „Silbereisen hatte weder dazu die Genehmigung von mir, noch die mindeste geschmackliche Kompetenz.“
Florian Silbereisen: Manager hat sich entschuldigt
Die Fuldaer Zeitung berichtete nun kürzlich, Florians Manager (Michael Jürgens) habe Dehm mittlerweile angerufen und sich für den Fauxpas entschuldigt, doch ohne Erfolg: Strafanzeigen lassen sich nicht so einfach wieder rückgängig machen. Außerdem wolle der auch privatrechtlich gegen Silbereisen vorgehen, wie er der Fuldaer Zeitung erzählte: „Natürlich könnte das Florian Silbereisen sehr viel kosten. Per Schmerzensgeld, Schadenersatz oder Unterlassungsklage. Dann müsste er sämtliche Videos in Mediatheken, Daten- und Tonträger mit dem verfälschten Text einstampfen. Aber ich will erst das Gespräch mit ihm abwarten, um das sein Vertreter mich gebeten hat. Ich will denen klarmachen, dass ein solcher Superstar auch eine Verantwortung dafür trägt, dass Menschen nicht weiter eingeschüchtert werden.“
Bis zum Verfahren gilt Unschuldsvermutung
Wie der „Focus“ berichtet, habe die Staatsanwaltschaft nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eine Sprecherin sagt: „Falls eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Fulda besteht, wird zu prüfen sein, ob ein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich einer Straftat, insbesondere eines Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz vorliegt.“ Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.