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Frank Zander: Impfung für Obdachlose

Frank Zanders alljährliche Aktion für Obdachlose und Bedürftige wurde in diesem Jahr mit einer Impfaktion ergänzt. DARUM ist dies so wichtig.

Frank Zander
© BMC-Images/ Dominik Beckmann Credit: © BMC-Images/ Dominik Beckmann

Alle Jahre wieder setzt sich Frank Zander für die Obdachlosen und Bedürftigen in Berlin ein. Nachdem das Festessen in diesem Jahr wegen Corona erneut nicht stattfinden konnte, setzt man wie im vergangenen Jahr auf einen mobilen Foodtruck. Erstmals auch mit Impfangebot. Und genau das ist unheimlich wichtig, denn die an immer mehr Orten geltende 3G-Regel ist für Obdachlose ein riesiges Problem… 

Frank Zander: Impfangebot für Obdachlose

Noch bis diesen Freitag (17. Dezember) tourt der Foodtruck durch Berlin. Neu dabei ist in diesem Jahr die mobile Impfstelle der Malteser. Eine Station war dabei die Liebfrauenkirche. Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, waren dort sechs Kräfte und zwei Ärzte dabei, die Impfstoff für einhundert Menschen bereithielten, was dankend angenommen wurde. Gegenüber dem „Spiegel“ zeigten sich die Beteiligten zufrieden: „Viele Menschen stehen an und füllen alles aus. Wir hoffen, dass wir an jeder Station genauso viel Andrang haben wie hier.“, berichtete eine Sprecherin der Malteser.

Frank Zander: Corona stellt Obdachlose vor noch mehr Probleme

Wer sich fragt, wie das bei Obdachlosen funktioniert: Nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes haben alle Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland Anspruch auf eine Impfung. Dabei ist eine Krankenversicherung nicht vorausgesetzt. Ein entscheidendes Detail, das für diese Menschen eine große Erleichterung darstellt. Denn durch die Corona-Pandemie ist das Leben für Obdachlose noch schwieriger als ohnehin geworden. So ist Norbert Baudach aus dem Bericht des „Tagesspiegel“ ein Beispiel: Vor Corona konnte er tagsüber oft in Bibliotheken am Computer sitzen, soll der gelernte Elektroanlagenmonteur berichtet haben. Auch dort gilt jedoch 3G oder teilweise sogar die 2G-Regel. Doch für den größten Aufruhr sorgte kürzlich der Berliner Senat…

3G-Regel an Bahnsteigen wird für Obdachlose angepasst

In öffentlichen Verkehrsmitteln und an Bahnsteigen gilt seit wenigen Wochen die 3G-Regel. Gerade an zweitgenannten Ort suchen Obdachlose sehr häufig Schutz, vor allem in der kalten Jahreszeit. Der Berliner Senat kündigte kürzlich an, dass es dennoch keine Ausnahmen für diese Personen geben wird. Nach großer Kritik ruderte man nun jedoch zurück. Unter anderem die Berliner CDU warf dem Senat vor, dass die 3G-Regel mit Blick auf Obdachlose „ein Zeichen maximaler sozialer Kälte“ sei. Daher wurde die Infektionsschutzverordnung nun entsprechend geändert und soll ab dem 18. Dezember gelten. „Betreiber von Bahnhöfen können Verkehrsflächen in Bahnhöfen und an Bahnsteigen zum Aufenthalt für obdachlose Menschen ohne 3G-Bedingung ausweisen, sofern die Einhaltung des Mindestabstandes und der Maskenpflicht gewährleistet werden kann“, teilte die Senatskanzlei am Dienstag (14. Dezember) mit. Das berichtet die „Berliner Zeitung“. Scheint so, als könnten Obdachlose aufatmen.

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