Der Judenstern-Skandal um Gil Ofarim: Am 24. Oktober soll der auf sieben Verhandlungstage anberaumte Prozess am Landgericht Leipzig starten. Doch die Anwälte des Sängers sorgten am gestrigen Nachmittag mit einer Erklärung für einen Paukenschlag. Die schweren Vorwürfe gegen das Gericht – wollen sie damit etwa den Prozess platzen lassen? Schlager.de hat nachgefragt und ordnet die möglichen Folgen ein.
In der gemeinsamen Pressemitteilung der Verteidiger im Hauptverfahren gegen Gil Reichstadt-Ofarim, wie der Sänger mit bürgerlichem Namen heißt, werden schwere Vorwürfe gegen das Landgericht Leipzig erhoben. Da heißt es unter anderem: „Die Strafverteidigung hat von der Eröffnung des Hauptverfahrens aus der Presse erfahren. Der Eröffnungsbeschluss ist bis heute nicht allen Verteidigern zugegangen. Schlager.de hakte nach, sprach mit der fürs Strafgericht zuständigen Pressesprecherin. Die widerspricht: „Wir haben auszugsweise Informationen öffentlich gemacht, die aufgrund der Bedeutung des Falles und des öffentlichen Interesses notwendig sind.“ Natürlich seien zudem die Vertreter des Angeklagten Gil Ofarim in Kenntnis gesetzt worden.
Gil Ofarims Anwälte: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
In der Erklärung wird des Weiteren behauptet, dass „noch nicht das letzte Wort über den gestellten Befangenheitsantrag gesprochen sei“. Die Verteidigung sehe „nach wie vor die Besorgnis der Befangenheit, so sinngemäß geäußert wurde, dass ein antisemitischer Vorfall in einem Leipziger Luxushotel nahe der Synagoge nicht vorstellbar sei.“ Der Vorwurf basiert auf ein angebliches Vorgespräch, dass die Verteidiger von Gil Ofarim im Vorfeld mit einem der Richter geführt haben sollen. Zu dem angeblich gestellten Befangenheitsantrag und Auswirkungen auf den Prozess sagt die Pressesprecherin des Landgerichts Leipzig nur so viel: „Natürlich können Ereignisse wie beispielsweise Erkrankung eines Prozessbeteiligten, aber auch noch eingehende Anträge, z.B. wegen der behaupteten Befangenheit der Richter etc. dazu führen, dass der Auftakt-Termin platzen könnte. Davon sei aber nicht auszugehen.“
Gil Ofarim muss pünktlich um 9 Uhr zum Prozess erscheinen
Könnte es also Gil Ofarim darum gehen, dass zumindest der Auftakt-Termin, oder sogar der gesamte Prozess mit den fünf bestellten Richtern, denen Befangenheit unterstellt wird, platzt? Die Pressesprecherin hält dazu fest: „Stand jetzt: Zum anberaumten Prozessauftakt am 24. Oktober 2022 muss Gil Ofarim pünktlich um 09.00 Uhr erscheinen.“ Da ein reges Interesse der Öffentlichkeit am Prozess anzunehmen sei, so die Pressesprecherin, sei das Prozedere dazu entsprechend geplant: „Es wird ein Prozess mit Publikum sein, aus Platzgründen können nur 100 Personen eingelassen werden. Aufgrund des enormen Interesses an diesem Fall gilt für die angesetzten sieben Verhandlungstage das Windhund-Prinzip: Wer zuerst kommt, kommt auch rein. Natürlich können Ereignisse wie beispielsweise Erkrankung eines Prozessbeteiligten, aber auch noch eingehende Anträge, z.B. wegen der behaupteten Befangenheit der Richter etc. dazu führen, dass der Auftakt-Termin platzen könnte.“ Davon sei aber nicht auszugehen.
Gil Ofarim geht lieber auf „Alles ist Hoffnung“-Tournee
Und was sagt Gil Ofarim zu alledem? Er lässt zur Sache nur seine Anwälte sprechen. Auf seinem Instagram-Kanal – the show must go on, die Show muss weitergehen. Da bewirbt er fleißig seine „Alles ist Hoffnung“-Tour 2022. Schreibt dazu: „Countdown zur Tour!!!“ Zwei Tage vor dem Prozessauftakt am 24. Oktober steht Ofarim in Stuttgart auf der Bühne. Drei Tage danach in Obertraubling. Die Bühne vor dem Landgericht Leipzig würde er sich sicher gerne ersparen.
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