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Herzogin Meghan: Gerichtsurteil steht fest

Herzogin Meghan hat einen Verlag verklagt, weil der einen privaten Brief von ihr abgedruckt hat. Das Gericht hat ihr jetzt Recht gesprochen.

Credit: © John Lamparski / Getty Images

Herzogin Meghan zog gegen einen britischen Verlag vor Gericht und konnte das Verfahren für sich gewinnen. Am 02.12 fand jetzt ein Berufungsverfahren statt und auch hier, blieb das Urteil gleich – Herzogin Meghan ist im Recht. 

Herzogin Meghan: Zeitung verletzt ihre Privatsphäre

Als Frau von Prinz Harry hat Meghan nicht sonderlich viel Privatsphäre. Doch eine britische Zeitung hat hier scheinbar über die Stränge geschlagen. Die „Mail on Sunday“ hat einen Brief veröffentlicht, welchen Herzogin Meghan an ihren Vater schrieb. Eigentlich ein privates Schreiben, das nicht für die Öffentlichkeit gedacht war. Doch die „Mail on Sunday“ bekam den Brief in die Finger und hat ihn kurzerhand abgedruckt. Das war Meghan zu viel und zog vor Gericht.

Herzogin Meghan: Richter hält an Urteil fest

Laut „BILD“ konnte die Herzogin bereits vor dem High Court die Anklage für sich gewinnen. Doch der Verlag legte Berufung ein und wollte das Urteil anfechten. Meghan war angeblich bewusst, dass der Brief veröffentlicht werden könnte und soll sogar Rücksprache mit ihrem Pressesprecher gehalten haben, ob ihre Formulierung auf sie zurückfallen könnte. Der Court of Appeal hielt jedoch am ursprünglichen Urteil fest. Richter Geoffrey Vos begründet seine Entscheidung: „Die Inhalte waren persönlich, privat und nicht von legitimem öffentlichem Interesse“. Mit der Veröffentlichung wurden die Persönlichkeitsrechte der Herzogin verletzt, auch wenn Meghan hier eine böse Vorahnung hatte …

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