Udo Foht, der frühere Unterhaltungschef des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), hat Berufung gegen seine Verurteilung wegen Betrugs und Bestechlichkeit eingelegt.
Das Landgericht Leipzig hatte ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, nachdem Foht zugegeben hatte, über Jahre hinweg vier- bis fünfstellige Summen von TV-Produzenten und Musikmanagern, unter anderem von Florian Silbereisen, geliehen zu haben, obwohl er wusste, dass er das Geld nicht zurückzahlen konnte.
Udo Foht hatte sich auch Geld von Florian Silbereisens Manager geliehen
Ein Sprecher des Landgerichts Leipzig bestätigte die Einlegung der Revision und erklärte, dass die Gründe dafür nicht bekannt seien. Laut deutschem Recht muss eine Revision binnen einer Woche nach der Urteilsverkündung eingelegt werden, ohne dass sie zunächst begründet werden muss.
Udo Foht (l.) und Prof. Dr. Udo Reiter, Ex-MDR-Intendant. 2011 flog Foht auf. 2014 erschoss sich sein Chef zuhause auf seiner Terrasse © IMAGO /STAR-MEDIA
Es ist jedoch überraschend, dass Foht Berufung eingelegt hat, da das Urteil auf einer Vereinbarung aller Beteiligten basierte. Bereits zu Beginn des Prozesses im September 2022 wurde Foht eine maximale Strafhöhe in Aussicht gestellt, wenn er ein glaubhaftes Geständnis ablegt. Das verhängte Urteil entsprach dem Rahmen dieser Vereinbarung.