2017 wurde Xavier Naidoo von einer Referentin der Antonio Stiftung als Antisemit bezeichnet. Ihr wurden diese Äußerungen verboten. Doch dies ließ sie nicht auf sich sitzen und reichte eine Verfassungsbeschwerde ein. Nun hat das Gericht entschieden…
Xavier Naidoo: DAS war passiert
Die Referentin hielt einen Vortrag zum Thema „Reichsbürger“ und war anschließend gefragt worden, wie sie den oft umstrittenen Sängern einstufe. Ihre Antwort soll gewesen sein: „Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.“ Der Anlass soll unter anderem verschiedene Liedtexte und Äußerungen von Xavier Naidoo gewesen sein. Das Landgericht Regensburg und das Oberlandesgericht Nürnberg hatten der Frau die Behauptung verboten, da die Äußerungen die personale Würde beeinträchtigen würden. Zudem sei die objektive Richtigkeit der Aussage nicht hinreichend belegt gewesen sein.
Xavier Naidoo: Verfassungsrichter entscheiden sich gegen ihn
Doch nun gab man der Referentin recht. Die Urteile sollen nach der Karlsruher Entscheidung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft gewesen sein. Der Sänger habe sich „mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben“ und beanspruche „für sich entsprechend öffentliche Aufmerksamkeit“. Ihm deshalb einen „besonderen Schutz zuteilwerden zu lassen, hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen“, so die Entscheidung der Verfassungsrichter. Außerdem habe die Frau im Kontext unzweideutig gesagt, dass sie Xavier Naidoo „mit einem Bein bei den Reichsbürgern“ sehe. Dies könne nicht dahingehend missverstanden werden, dass er die Würde jüdischer Menschen durch nationalsozialistisches Gedankengut verletze. Nun muss sich das Landgericht noch einmal mit dem Fall befassen.